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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 12 A 1960/10   

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https://dejure.org/2010,53457
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 12 A 1960/10 (https://dejure.org/2010,53457)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2010 - 12 A 1960/10 (https://dejure.org/2010,53457)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 12 A 1960/10 (https://dejure.org/2010,53457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung eines telefonisch bei der Geschäftsstelle des Senates gestellten Fristverlängerungsgesuchs zur Begründung einer Berufung auf eine Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ZPO § 85 Abs. 2
    Wirkung eines telefonisch bei der Geschäftsstelle des Senates gestellten Fristverlängerungsgesuchs zur Begründung einer Berufung auf eine Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 3385/12

    Notwendigkeit des Verbleibens der betroffenen Person im Aussiedlungsgebiet für

    Herr N. stellte gegen dieses Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung, den das OVG NRW mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 (Az.: 12 A 1960/10) verwarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 11 A 626/14

    Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid bei vorübergehendem

    Widerspruch und Klage hiergegen blieben erfolglos (VG Minden, Urteil vom 4. August 2010 - 11 K 3078/08 - OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 A 1960/10 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2020 - 1 L 50/20

    (Keine) Verlängerbarkeit der Frist des § 124a Abs 4 S 4 VwGO für die

    Dieses war von vornherein fruchtlos, da es sich bei der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wonach innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteiles die Gründe darzulegen sind, aus denen die Berufung zuzulassen ist, um eine gesetzliche Frist handelt, die einer Verlängerung durch das Gericht nicht zugänglich ist ( siehe nur: BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 14 ZB 11.2955 - und vom 30. September 2019 - 9 ZB 19.1515 -, jeweils juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 13 LA 200/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 11 A 1092/17 - und vom 25. Oktober 2010 - 12 A 1960/10 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 12 N 79.17 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Januar 2016 - 3 A 544/15 -, juris, Beschluss vom 15. April 2011 - 4 A 34/11 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 1 LA 64/15 -, juris, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 -, juris Rn. 21 ).
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